Freitag, 17. Oktober 2014

Herbst ist Weiterbildungszeit


Liebe Leserinnen und Leser,

zwei Webinartermine stehen ins Haus. Zum Einen findet am 01. November 2014 das Webinar Abwehr von Sprengstoffanschlägen statt, des weiteren möchte ich Sie für den 20. November gerne zum Webinar Deeskalation und Eigensicherung einladen. Ich verspreche zwei spannende und lehrreiche Veranstaltungen. Ich weise an dieser Stelle daraufhin, dass beide Webinare kostenpflichtig sind - gut investiertes Geld.

Veranstaltungen zum Schutz vor Ladendieben werden in der dunklen Jahreszeit hinzukommen. Dazu demnächst mehr in diesem Blog!

Übrigens: Es hat einige kleinere Änderungen in der Sachkunde zum Bewachungsgewerbe gegeben. Behalten Sie das rechte Feld im Auge.

Bis demnächst

Ihr

Thomas Preuß

Freitag, 26. September 2014

Aktuelle Termine


Liebe Leserinnen und Leser,

wir sind zurück von der Security 2014 und bringen eine Menge Eindrücke und gute Gespräche mit zurück. Dazu demnächst mehr an dieser und anderer Stelle. Doch zunächst ein paar Informationen:
Das Webinar zur Anschlagsabwehr muss aus Gründen, welche von uns nicht beeinflussbar sind, auf den 01.11.2014 verlegt werden. Mehr dazu in dieser Sprachnachricht.
Am Montag startet unser Lehrgang zur Erlangung der Prüfungsreife in der Sachkunde zur Bewachung nach § 34a GewO mit dem Modul Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Datenschutz I.
Unsere Module können auch einzeln gebucht werden, z.B. um sich nur in bestimmten Feldern noch einmal auf die Prüfung vorzubereiten. Ideal für Nachprüflinge. Oder nutzen Sie den Rabatt und buchen komplett!
Also, Chance nutzen und jetzt anmelden!

Ein schönes Wochenende wünscht

Thomas Preuß

Dienstag, 23. September 2014

Neue Pressemeldung zur Security 2014


Liebe Leserinnen und Leser,

um auch weiterhin auf dem aktuellen Stand der Dinge zu sein, besucht unser Team morgen und übermorgen die Security 2014 - das Messeereignis in der Branche. Rechtzeitig dazu hat TMP-Security sein neues Ausbildungsprogramm vorgestellt. Lesen Sie dazu auch unsere aktuelle Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Preuß

Sonntag, 21. September 2014

Rechtzeitig zur Security 2014


Liebe Leserinnen und Leser,

damit auch SIE Ihre Ziele erreichen, freuen wir uns, rechtzeitig zur Security 2014 unser neues Weiterbildungsprogramm vorstellen zu dürfen. Hier auch nochmal als Download.
Für Fragen und Anregungen stehen wir, wie immer, jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr

Thomas Preuß

Montag, 15. September 2014

Wir suchen SIE! Ja, genau SIE!


Liebe Leserinnen und Leser,

ja genau. Wir suchen SIE! Nämlich dann, wenn Sie den Biss haben, weiterzukommen. Mehr dazu in diesem kurzen Video.

Ihr

Thomas Preuß



Samstag, 13. September 2014

Fünf goldene Tipps


Liebe Leserinnen und Leser,

es ist da! Wie zuletzt angekündigt. Fünf goldene und außergewöhnliche Tipps, welche Sie schnell und zielsicher im Beruf weiterbringen. Versäumen Sie nicht, sich JETZT diese Informationen zu sichern. Je früher je besser - für Sie.

Jetzt kostenlos hier anfordern!

Übrigens; für den Sachkundelehrgang gibt es noch freie Plätze!

Ihr

Thomas Preuß

Mittwoch, 10. September 2014

Aktualisierung zu: Wir waren schon 'mal pünktlicher!

Liebe Leserinnen und Leser

Kleine Info in eigener Sache: Ältere Sprachmails von mir sind wegen eines laufenden Software-Updates am heutigen Samstag (13.09.2014) nur eingeschränkt abrufbar.

Pünktlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommst Du ohne Ihr!
Nein, Nein! Das ist nicht unser neues Motto und wird es auch nicht.
Es gibt allerdings einige sehr gute Gründe dafür, warum sich die Veröffentlichung der fünf Tipps noch bis Samstag verzögert.
Der fünf Tipps, die Ihr Berufsleben verändern.

In drei Tagen erfahren Sie, wie sich für Sie der Herbst 2014 zum Startpunkt für neue Chancen und Herausforderungen präsentiert. Hören und Lesen Sie, was wir Ihnen außergewöhnlichen Tipps geben, denken Sie drüber nach, starten Sie durch und wechseln Sie auf die Erfolgsautobahn.

Verpassen Sie also nicht unsere Informationen am Samstag den 13.09.2014 auf den bekannten Social-Media-Plattformen.

Und für alle Sachkundeprüflinge: Am 16.09.2014 findet ab 1700 Uhr wieder unser hilfreiches Prüfungsvorbereitungs- webinar statt. Wo? Wie immer bei Ihnen auf dem PC, Notebook, Tablet oder Smartphone unter diesem Link.
Und für alle diejenigen, die noch nicht soweit sind, gibt es ab dem 29.09.2014 den Online-Sachkundelehrgang zur Bewachung nach § 34a GewO.

Einen schönen Abend wünscht

Ihr

Thomas Preuß

Freitag, 5. September 2014

Erfolg hat ein Datum!


Liebe Leserinnen und Leser!

Stehen Sie auch manchmal kurz davor zu explodieren, weil es im Beruf nicht weitergeht? Dann hat TMP-Security in fünf Tagen gute Nachrichten für Sie! Fünf großartige Tipps, wie es beruflich vorwärts geht und Ihr Blutdruck wieder normale Werte erreicht.

Mehr wird noch nicht verraten.

Allen ein schönes und stressarmes Wochenende!

Ihr

Thomas Preuß

Donnerstag, 4. September 2014

Gutes braucht seine Zeit


Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe Ihnen am Montag versprochen, Ihnen fünf ultimative Tipps zu geben, wie Sie zu mehr Berufszufriedenheit und letztlich auch zu einem höherem Verdienst kommen. Das Versprechen steht natürlich. Allerdings bekomme ich eine entscheidende Information erst Anfang nächster Woche.

Am Mittwoch sind die fünf Tipps Online.

Versäumen Sie diesen Termin also nicht. Er kann, nein er wird, für Ihre weitere berufliche Zukunft entscheidend sein.

Noch ein paar Neuigkeiten an dieser Stelle.

Unser Webinar zum Erwerb der Sachkunde im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO startet am 29.09.2014 um 1700 Uhr. Vermutlich am 24.092014 werde ich ein kostenloses Webinar über Förderungsmöglichkeiten in der Weiterbildung halten. Lassen Sie sich Ihre Ausbildung - wenigstens zum Teil - bezahlen.

Am 18.10.2014 schließlich geht es um Gefahrenabwehr, genauer gesagt um das Erkennen und die Abwehr von Sprengstoffanschlägen.

Soviel für heute. An der rechten Seite, wie immer, die Frage des Tages.

Beste Grüße

Thomas Preuß

Montag, 1. September 2014

Nur noch etwas Geduld ...


Liebe Leser und Leserinnen,

falls Sie in der Sicherheitswirtschaft tätig sind und meinen, beruflich auf der Stelle zu treten, dann werden vermutlich drei Gründe dafür verantwortlich sein.

Sie möchten wissen, welche Gründe das sind und was Sie dagegen tun können?

Wenn Sie sich noch ein paar Tage gedulden, dann werde ich Ihnen die Antwort präsentieren. Ich warte lediglich noch auf eine bestimmte Zusage. Sie werden staunen - also noch ein wenig Geduld!

In der Frage des Tages möchte ich heute einen Themenwechsel einleiten. In dieser Woche werden wir uns mit Fragen aus dem Bereich der Sicherheitstechnik beschäftigen. Alles zu den Themengebieten der Sachkunde im Bewachungsgewerbe lernen Sie ausführlich (und natürlich deutlich umfangreicher) in unseren Webinaren zum Thema.

Soviel für heute

Ihr

Thomas Preuß

Donnerstag, 28. August 2014

Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft

Liebe Leserinnen und Leser,

ich stelle mal eine, möglicherweise provokante, These in den Raum.

Mangelnde Professionalität und fehlender Wille zur Weiterbildung festigen den Niedriglohnsektor in der Branche!

Dazu gibt es später auch noch eine Umfrage. Morgen um 1100 Uhr findet übrigens ein kostenloses Webinar zu Berufschancen in der Sicherheit statt; es gibt nämlich ein Leben jenseits der Bewachung und des Veranstaltungsschutzes.

Die Frage des Tages wieder auf der rechten Seite! Ebenso können Sie dort kostenloses Infomaterial anfordern,

Ihr

Thomas Preuß

Dienstag, 26. August 2014

Basiswissen in der Bewachung


Lebe Leserinnen und Leser,

mit teilweise ungläubigem Erstaunen verfolge ich die Diskussionen in diversen Security-Foren zu Fragen, welche grundsätzliches Wissen betreffen. Um einige Dinge 'mal klarer zu machen, biete ich drei Dinge an:

1. Ein kostenloses PDF zum Thema Wer darf was - wer braucht was.
2. Die seit bereits einiger Zeit ebenfalls kostenlos erscheinende Frage des Tages in diesem Blog. (siehe rechte Seite)
3. Ein ebenfalls kostenloses Webinar zu Berufs- und Weiterbildungschancen in der Sicherheit.
3. Eine Weiterbildung über Internet zu den Themen welche der § 34a GewO als absolute Basics fordert. Diese dient auch der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Diese Weiterbildung ist kostenpflichtig, wird sich aber, abhängig von der Teilnahmerzahl, nahe an der Selbstkostengrenze bewegen.

Weitere Informationen sowie das PDF erhalten Sie ab heute Abend, wenn Sie sich auf dem Button rechts registrieren.
Sie gehen damit keinerlei Kaufverpflichtung oder ähnliches ein.
Ich möchte nur eine gewisse Ernsthaftigkeit gewahrt haben.
Ganz kurz zu mir: Ich bilde die Thematik seit 2002 aus, bin Prüfer und habe sowohl Pädagogik, als auch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit erfolgreich studiert. Ich weiß also, wovon ich rede!

Eine schönen Tag wünscht


Dipl.-Päd. Thomas Preuß, M.A.

Freitag, 22. August 2014

Kraftfahrzeugdurchsuchungen

Liebe Leserinnen und Leser,

möchten Sie so etwas, nämlich eine Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV / engl. IED), im Auto liegen haben? Nein? Ich übrigens auch nicht! Sinnvoll durchgeführte Kraftfahrzeugdurchsuchungen helfen, gefährliche und verbotene Gegenstände zu finden. Und da nicht jeder einen ausgebildeten Sprengstoffspürhund an seiner Seite hat, muss es manchmal auch mit improvisierten Mitteln gehen.
Das nachfolgende PDF soll Ihnen dazu ein paar nützliche Anregungen geben.


Sonderausgabe zur Durchsuchung von Fahrzeugen mit improvisierten Mitteln

Aber Achtung: Ein verdächtiger Gegenstand ist so lange gefährlich, bis seine Harmlosigkeit eindeutig bewiesen ist.

Sie sind kein Entschärfer, also versuchen Sie es erst gar nicht. Sie wissen ja: Die letzten Worte des Hobby-Entschärfers waren "Eigentlich müsste es der grüne Draht sein ..."

An der Seite wieder die Frage des Tages zur Sachkunde.

Schönes Wochenende

in Vertretung

Albus
(Diensthund)

Donnerstag, 21. August 2014

Neuerung zur Frage des Tages


Hallo Zusammen,

die Frage des Tages erscheint ab sofort im obersten Kasten auf der rechten Seite. Morgen findet um 1100 Uhr für Kurzentschlossene übrigens ein Webinar mit Informationen zum anstehenden Sachkundelehrgang statt.

Allen einen schönen Abend!

Ihr

Thomas Preuß

Mittwoch, 20. August 2014

Heute nur ganz kurz


Liebe Leserinnen und Leser,

heute gleich zur Frage des Tages. Wir haben uns gestern mit den Voraussetzungen des § 228 BGB beschäftigt; insbesondere mit den Anforderungen an den Begriff Gefahr.

Die heutige Frage: Welche Notstandshandlungen sind zulässig?

Beschädigung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung)
Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung9

Übrigens: Wir sind an Ihnen als Webinarteilnehmer interessiert. Mehr zu unserem Sachkundelehrgang erhalten Sie über diesen Link!

Einen schönen Abend wünscht

Ihr

Thomas Preuß

Dienstag, 19. August 2014

Tue Gutes und rede drüber!


Liebe Leserinnen und Leser,

was unterscheidet TMP-Security eigentlich von anderen Ausbildungseinrichtungen auf dem Markt? Warum sollten Sie eine Sachkundeausbildung gerade bei uns machen? Die Lerninhalte sind doch im Wesentlichen überall die gleichen. Was die Inhalte angeht, da haben Sie weitestgehend recht, denn der Rahmentoffplan des DIHK gibt die Rahmenbedingungen vor.
Unterschiede gibt es im Preis und vor allem in der Art und Weise, wie Ihnen der Ausbildungsstoff vermittelt wird.

In beiden Punkten sind wir ziemlich einzigartig!

Daher steht unser neuer Sachkundelehrgang auch unter dem Motto Projekt 80 %.

Statt Euro 374,95 zahlen Sie nur Euro 299,95.

Und das ist noch nicht alles. Falls Sie Anspruch auf den Bonus-Gutschein haben, zahlen Sie nur Euro 289,95.
Sie haben keinen Bonus-Gutschein? Das lässt sich ändern!

E-Mail-Marketing by Klick-Tipp.

Und auch das ist möglicherweise noch zu unterbieten, da wir das Waagemodell anwenden. Was bedeutet das? Mit steigender Teilnehmerzahl sinkt der Preis stufenweise.

Es liegt in Ihrer Hand. Werben Sie, teilen Sie unsere Ankündigung in den sozialen Netzwerken.

Kostet Sie nichts, bringt aber was!

Soviel zum Preis. Jetzt zur Besonderheit unserer Ausbildung; zu dem, was uns von praktisch allen anderen Anbietern unterscheidet.
Blättern Sie ruhig mal in unserem PDF und vergleichen Sie. Die Termine dieses einmaligen Angebotes finden Sie auch darin.


o_18vn4vmo41sbr3jo1mdslm1smqa.pdf

Wer bist jetzt durchgehalten hat, soll auch die Frage des Tages finden:

Was sind die Voraussetzungen des defensiven Notstandes nach § 228 BGB?

1. Konfliktlage
2. Zulässige Notstandshandlung
3. Verhältnismäßigkeit
4. Subjektives Element

Zur Konfliktlage:

Gefahr: siehe Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Drohen der Gefahr
- sie muss gegenwärtig sein
- in Kürze ist mit dem Eintritt eines Schadens zu rechnen
Gefahr muss von einer Sache ausgehen- bei Gefahren von Menschen oder der Natur ist der Defensivnotstand nicht anwendbar.
Tiere sind zwar keine Sachen, aber die Vorschriften über Sachen werden zur Anwendung gebracht (§ 90 a BGB)
- § 228 BGB erlaubt also, angreifende Tiere abzuwehren

Mit der zulässigen Notstandshandlung werden wir uns dann morgen beschäftigen.

Bis dann.

Ihr


Thomas Preuß


PS: Denken Sie dran - Werben lohnt sich (Waagemodell)!

Montag, 18. August 2014

Gute Nachrichten für Sachkundeprüflinge!


Liebe Leserinnen und Leser,

Wie bereits letzte Woche angekündigt, wird aus der Frage des Tages das Thema des Tages. Selbstverständlich wird der Schwerpunkt dieses Blogs weiterhin auf den Themen Sachkunde und Bewachung liegen.

Bevor ich die Frage des Tages stelle, habe ich eine gute Nachricht für Sie. Insbesondere dann, wenn sie sich gerade in der Prüfungsvorbereitung befinden. Denn morgen, am 19. August 2014 um 17:00 Uhr findet wieder das 2-stündige Prüfungsvorbereitungsseminar zur Sachkunde statt. Wie schon mehrfach erwähnt, ist der Inhalt weniger das Auffrischen des gelernten Prüfungsstoffes, sondern eher die Vorbereitung auf die Prüfung selber. Sprich der Umgang mit Prüfungsangst, mit Prüfungsstress, mit Black Outs und dem gewinnbringenden Auftreten gegenüber dem Prüfer.

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der optimalen Prüfungsvorbereitung und melden sich hier an.

Aber Achtung: Anmeldeschluss ist heute um Mitternacht!

Jetzt zur Frage des Tages - ab heute im Rahmen der Selbsthilferechte, welche das BGB bietet.

Was ist der große Unterschied zwischen Selbsthilferechten im BGB und im StGB und welche Rechte in beiden Gesetzbüchern kann man in etwa gegenüberstellen?

Selbsthilferechte im StGB schützen vor Strafverfolgung, während die Anwendung der entsprechenden Rechte im BGB vor Schadenersatz schützt.

Vergleiche hinken selbst verständlich, aber in etwa gegenüberstellen können wir:

§ 32 StGB - § 227 BGB (Notwehr)
§ 34 StGB - § 228 BGB (Notstand)

Morgen gibt es mehr!

Ihr

Thomas Preuß



Samstag, 16. August 2014

Grundlagen der Anschlagsabwehr für Sicherheitskräfte


Liebe Leserinnen und Leser,

an dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich auf das Webinar vom 18.10.2014 verweisen. Unter der Thematik "Abwehr von Sprengstoffanschlägen - Das Webinar zum Buch" werden Sie als, Praktiker oder Führungskraft das Fachwissen erhalten, welches Sie für Ihre Handlungssicherheit benötigen.

Bedenke: Nicht ist gefährlicher als Halbwissen.

Ganz abgesehen davon, dass in unserer Branche Schadenersatzansprüche oder strafbares Verhalten bei falschem oder unzweckmäßigem Handeln nie auszuschließen sind.

Das Webinar wird am 18.10.2014 im Zeitraum von 0900 - 1500 Uhr stattfinden und kostet Sie lediglich Euro 49,95 einschl. MWSt. Der Grund für diesen unglaublich niedrigen Preis liegt darin, dass wir für Webinare keine Räumlichkeiten vorhalten müssen. Dennoch, die Anzahl an Plätzen ist begrenzt. Melden Sie sich daher jetzt an unter dem Link Webinar Anschlagsabwehr.

Sie erhalten praxisbezogenes Wissen zu den Themen:
- Aktuelle Bedrohungslage,
- Grundlagen von Spreng- und Zündmitteln,
- Schutz vor Druck und Splitterwirkung,
- Detektion,
- Verhalten bei Verdacht und Fund,
- Hilfsmittel zur Ausbildung,
- rechtliche Aspekte

Was ich Ihnen bewusst nicht zeige, ist die Herstellung funktionskräftiger Sprengstoffe und Unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV.

Sie können übrigens noch Sparen. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Näheres dazu erfahren (und vieles mehr) erfahren Sie, wenn Sie sich über den folgenden Button unverbindlich anmelden:
E-Mail-Marketing by Klick-Tipp.

Sie möchten noch mehr Information? Dann hören Sie sich einmal diese Sprachmail an.


Genug für heute,

Ihr

Thomas Preuß

Freitag, 15. August 2014

Die Frage des Tages vom 15.08.2014


Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem heute morgen in diesem Blog schon das Luftsicherheitspersonal zu seinem Recht kam, soll jetzt noch die heutige Frage zur Sachkunde gestellt werden:

Als Ladendetektiv stellen Sie einen mutmaßlichen, Ihnen unbekannten Ladendieb. Sie fragen ihn nach seinem Personalausweis. Dieser antwortet, er habe den Ausweis zwar dabei, werde aber einen Teufel tun und sich ausweisen. Dreht sich um und geht.

Dürfen Sie (a) diese Person mit Gewalt am Verlassen des Geschäftes hindern und (b) diese anschließend durchsuchen, um die Personalien festzustellen?

zu (a): Sie dürfen die Festnahme mit angemessener Gewalt durchsetzen.
zu (b): Nein, Sie haben kein Durchsuchungsrecht.

Mehr dazu in unserem Webinar. Ab Montag werden wir die Selbsthilferechte des BGB behandeln.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihr

Thomas Preuß

Stellenabfrage und Diverses!


Liebe Leserinnen und Leser,

auf einigen Social-Media-Portalen habe ich gestern Informationen zu einer an uns herangetragenen Stellenanfrage gepostet. Zunächst einige Vorbemerkungen dazu. Für die Leser der Frage des Tages - keine Sorge, die kommt noch gesondert!
TMP-Security ist keine Stellenbörse und wird auch in Zukunft nicht in der Vermittlung von Stellen tätig sein, sondern weiter in der Ausbildung und Beratung (siehe Pressemeldung).
In Ausnahmefällen werden wir aber offene Stellen veröffentlichen und den Kontakt
zwischen möglichen Bewerbern und Anbietern herstellen. Alle weiteren Absprachen, Verhandlungen und Verträge sind
ausschließlich Sache der Verhandlungspartner; insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung.

Jetzt zum Angebot: Gesucht werden vordringlich Luftsicherheitsassistenten nach § 5 LuftSiG mit gültiger ZÜP, auch LSKK
PWK nach § 8 LuftSiG (ebenfalls mit gültiger ZÜP) können sich melden. Und ... was ich gestern noch nicht gepostet habe,
LSKK Fracht nach § 9 LuftSiG mit Zulassung durch das LBA.

Der Einsatzort ist ein Unternehmen, welches am Frankfurter Flughafen ansässig ist. Geplant ist eine Vollzeitanstellung. In geringem Umfang sind wohl auch Umschulungen und Aufstockungen möglich.
Falls das Angebot für Sie interessant ist, senden Sie bitte eine kurze Bewerbung mit Ihren Kontaktdaten an mich (preuss@tmp-securty.de - Betreff: LSKK/LuftAss). Ich leite diese dann weiter.

Informationen:
TMP-Security veranstaltet am 18. Oktober 2014 von 0900 bis ca. 1500 Uhr
ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema Sprengstoffe und Sprengstoffanschläge - Erkennen und Abwehr. Das Webinar vertieft das gleichlautende Buch, welches ich veröffentlicht habe und ist für alle Personen, welche in der Luftsicherheit tätig sind, interessant. Für Ausbilder in der Luftsicherheit ist die Anerkennung als jährliche Schulung beantragt. Ich werde Sie hier auf dem Laufenden halten.
Inhalte sind unter anderem die aktuelle Bedrohungslage; auch unter Berücksichtung neuer Erkenntnisse über die IS, theoretische Hintergründe, soweit sie für Sie als Praktiker interessant sind und natürlich Detetektionsmöglichkeiten sowie Verhalten bei Fund oder Verdacht. Denken Sie immer dran: Halbwissen gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Als Arbeitgeber haben Sie zudem noch eine Fürsorgepflicht. Weiteres folgt zu gegebener Zeit an dieser Stelle.

Und, last but not least: Wir planen in Kürze ein Informationswebinar zum Thema finanzielle Förderung bei Weiterbildungen. Nicht nur für Arbeitslose, welche Anspruch auf Bildungsgutscheine haben (die wir allerdings nicht nutzen) sondern auch für im Berufsleben stehende Personen und für Arbeitgeber. Das Webinar wird kostenfrei sein und rechtzeitig angekündigt werden.

Zu Guter Letzt möchte ich Sie noch auf ein interessantes Magazin zur Luftsicherheit verweisen, welches allerdings auf Englisch erscheint, nämlich Aviation Security International.

Bis zum nächsten Mal,

Ihr

Dipl.-Päd. Thomas Preuß, M.A.
(Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit)

Donnerstag, 14. August 2014

Die Frage des Tages vom 14.08.2014


Liebe Leserinnen und Leser, noch hat dieser Blogbeitrag den Namen "Frage des Tages" und damit möchten wir gleich weitermachen:

Ein Kaufhausdetektiv hat an einem Montag einen ihm unbekannten 32-jährigen Warenhausdieb beobachtet. Dem Dieb ist es gelungen, mit der Ware im Wert von 200,00 Euro wegzulaufen. Am Dienstag trifft der Kaufhausdetektiv den Dieb zufällig wieder.
Darf der Detektiv den Dieb nach § 127 Abs. 1 StPO vorläufig festnehmen ?

Antwort:
Zwar hat der Dieb sich eines verfolgbaren Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Gleichwohl liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO nicht vor, da der Dieb nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wurde.

Mehr zu den Grenzfällen im Webinar.

Soviel für heute

Ihr

Thomas Preuß