Montag, 18. August 2014

Gute Nachrichten für Sachkundeprüflinge!


Liebe Leserinnen und Leser,

Wie bereits letzte Woche angekündigt, wird aus der Frage des Tages das Thema des Tages. Selbstverständlich wird der Schwerpunkt dieses Blogs weiterhin auf den Themen Sachkunde und Bewachung liegen.

Bevor ich die Frage des Tages stelle, habe ich eine gute Nachricht für Sie. Insbesondere dann, wenn sie sich gerade in der Prüfungsvorbereitung befinden. Denn morgen, am 19. August 2014 um 17:00 Uhr findet wieder das 2-stündige Prüfungsvorbereitungsseminar zur Sachkunde statt. Wie schon mehrfach erwähnt, ist der Inhalt weniger das Auffrischen des gelernten Prüfungsstoffes, sondern eher die Vorbereitung auf die Prüfung selber. Sprich der Umgang mit Prüfungsangst, mit Prüfungsstress, mit Black Outs und dem gewinnbringenden Auftreten gegenüber dem Prüfer.

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der optimalen Prüfungsvorbereitung und melden sich hier an.

Aber Achtung: Anmeldeschluss ist heute um Mitternacht!

Jetzt zur Frage des Tages - ab heute im Rahmen der Selbsthilferechte, welche das BGB bietet.

Was ist der große Unterschied zwischen Selbsthilferechten im BGB und im StGB und welche Rechte in beiden Gesetzbüchern kann man in etwa gegenüberstellen?

Selbsthilferechte im StGB schützen vor Strafverfolgung, während die Anwendung der entsprechenden Rechte im BGB vor Schadenersatz schützt.

Vergleiche hinken selbst verständlich, aber in etwa gegenüberstellen können wir:

§ 32 StGB - § 227 BGB (Notwehr)
§ 34 StGB - § 228 BGB (Notstand)

Morgen gibt es mehr!

Ihr

Thomas Preuß



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