Mittwoch, 20. August 2014

Heute nur ganz kurz


Liebe Leserinnen und Leser,

heute gleich zur Frage des Tages. Wir haben uns gestern mit den Voraussetzungen des § 228 BGB beschäftigt; insbesondere mit den Anforderungen an den Begriff Gefahr.

Die heutige Frage: Welche Notstandshandlungen sind zulässig?

Beschädigung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung)
Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung9

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Einen schönen Abend wünscht

Ihr

Thomas Preuß

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