Mittwoch, 20. August 2014
Heute nur ganz kurz
Liebe Leserinnen und Leser,
heute gleich zur Frage des Tages. Wir haben uns gestern mit den Voraussetzungen des § 228 BGB beschäftigt; insbesondere mit den Anforderungen an den Begriff Gefahr.
Die heutige Frage: Welche Notstandshandlungen sind zulässig?
Beschädigung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung)
Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht (siehe Sachbeschädigung9
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Einen schönen Abend wünscht
Ihr
Thomas Preuß
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