Donnerstag, 14. August 2014

Die Frage des Tages vom 14.08.2014


Liebe Leserinnen und Leser, noch hat dieser Blogbeitrag den Namen "Frage des Tages" und damit möchten wir gleich weitermachen:

Ein Kaufhausdetektiv hat an einem Montag einen ihm unbekannten 32-jährigen Warenhausdieb beobachtet. Dem Dieb ist es gelungen, mit der Ware im Wert von 200,00 Euro wegzulaufen. Am Dienstag trifft der Kaufhausdetektiv den Dieb zufällig wieder.
Darf der Detektiv den Dieb nach § 127 Abs. 1 StPO vorläufig festnehmen ?

Antwort:
Zwar hat der Dieb sich eines verfolgbaren Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Gleichwohl liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO nicht vor, da der Dieb nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wurde.

Mehr zu den Grenzfällen im Webinar.

Soviel für heute

Ihr

Thomas Preuß

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