Montag, 4. August 2014

Die Frage des Tages vom 04.08.2014


Hallo Zusammen,

wie bereits am Wochenende angekündigt, erscheint seit dem 28.07.2014 (fast) täglich die Frage des Tages. Fragen, die in der mündlichen Prüfung zur Erlangung der Sachkunde nach § 34a GewO gestellt werden können - natürlich mit korrekter Antwort.
Heute weiterhin aus dem Bereich der Sebsthilferechte.

Frage: Worum handelt es sich bei den § 32 StGB und § 227 BGB und warum sind diese fast wortgleich in unterschiedlichen Gesetzen zu finden?

Antwort: In beiden Fällen geht es um Notwehrhandlungen. Diese schließen im Falle des § 32 StGB die Rechtswidrigkeit aus und schützen damit vor Strafverfolgung. Im Falle des § 227 BGB entfällt die Haftung nach § 823 BGB. Bei ein und dem gleichen Sachverhalt können beide zur Anwendung gelangen.

Beispiel: Bei einer Notwehrhandlung verletzte ich eine Person (§ 223 Körperverletzung) und zerstöre durch den Schlag gleichzeitig ihre Brille (§ 823 Unerlaubte Handlung)

Mehr dann morgen wieder

Thomas Preuß

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen