Mittwoch, 13. August 2014

Die Frage des Tages vom 13.08.2014


Liebe Leser,

aus der Frage des Tages wird in Kürze das Thema des Tages. Aber keine Angst, die Frage des Tages zur Sachkunde bleibt erhalten.
Wollen wir aber gleich zum Thema kommen-

Die Frage des Tages:
Ein Kaufhausdetektiv beobachtet, wie ein ihm unbekanntes ca. 10-jähriges Kind ein hochwertiges Handy entwendet. Darf der Detektiv das Kind nach § 127 Abs. 1 StPO vorläufig festnehmen ?

Antwort:
Eine vorläufige Festnahme ist nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig, wenn eine verfolgbare Straftat vorliegt. Zwar erfüllt das Kind
tatbestandsmäßig und rechtswidrig das Delikt des Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1 StGB. Das Element der Schuld ist aber nicht erfüllt, da das Kind im Alter von 10 Jahren schuldunfähig im Sinne des § 19 StGB ist. Mithin liegt keine verfolgbare Straftat vor, so dass eine vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO unzulässig ist.

Also aufpassen. Auf diese und andere Stolpersteine gehe ich in meinen Prüfungsvorbereitungswebinaren ein. In den Fachwebinaren natürlich auch!

Was ich Ihnen nochmal ans Herz legen kann, ist sich über den Button unten zu registrieren - es lohnt sich! Sie erhalten danach einen Bestätigungslink, den Sie bitte anklicken. Im Zweifel mal in den Spam-Ordner schauen!

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Bis morgen!

Ihr

Thomas Preuß

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