Freitag, 8. August 2014

Die Frage des Tages vom 08.08.2014


Guten Abend Zusammen!

Heute geht es um den Rechtfertigenden Notstand, den § 34 StGB - nicht zu verwechseln mit dem § 34a GewO (in einer Prüfung schon vorgekommen).

Nennen Sie bitte hinsichtlich der Konfliktlage den Hauptunterschied zwischen Notwehr und rechtfertigendem Notstand .

Antwort:
Bei der Notwehr liegt ein Angriff eines Menschen vor. Bei einem Notstand liegt eine Gefahr vor.

Allen ein schönes Wochenende

Ihr
Thomas Preuß

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