Freitag, 8. August 2014
Die Frage des Tages vom 08.08.2014
Guten Abend Zusammen!
Heute geht es um den Rechtfertigenden Notstand, den § 34 StGB - nicht zu verwechseln mit dem § 34a GewO (in einer Prüfung schon vorgekommen).
Nennen Sie bitte hinsichtlich der Konfliktlage den Hauptunterschied zwischen Notwehr und rechtfertigendem Notstand .
Antwort:
Bei der Notwehr liegt ein Angriff eines Menschen vor. Bei einem Notstand liegt eine Gefahr vor.
Allen ein schönes Wochenende
Ihr
Thomas Preuß
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen