Mittwoch, 6. August 2014

Die Frage des Tages vom 06.08.2014


Guten Abend Zusammen!

Und weiter geht's mit den Selbsthilferechten.

Nennen Sie die bei der Notwehr zulässige Verteidigungshandlung und beschreiben Sie bitte die "Verhältnismäßigkeit„ !

Antwort:
Die zulässige Verteidigungshandlung ist die Verteidigung, die erforderlich ist. Erforderlich ist jede Handlung, welche den Angriff sofort beendet. Es ist aber von mehreren geeigneten Mitteln das mildeste Mittel zu wählen.

Daraus geht aber auch hervor, dass ein offensichtlich ungeeignetes Mittel nicht genutzt werden braucht.

Jetzt eine Frage zu einem ganz anderen Thema: Was sehen Sie auf den beiden Bildern?


Die Antwort gibt es morgen. Bis dahin

Ihr Thomas Preuß


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