Dienstag, 12. August 2014

Die Frage des Tages vom 12.08.2014


Liebe Leser,

vor der Frage des Tages einige Ankündigungen.

Wir haben, wie in der Pressemitteilung vom 11.08.2014 beschrieben, unser Webinarangebot noch attraktiver gemacht. Insbesondere können Sie auf erhebliche Vorteile in der Preisgestaltung zurückgreifen. Interessiert? Über den Button bekommen Sie weitere Infos und erhalten gleichzeitig den ersten Bonus.

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Ferner startet am 19. August 2014 das nächste Webinar zur Vermeidung von Prüfungsstress bei der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Dazu gibt es viele wertvolle Tipps und Tricks aus langjähriger Erfahrung als Prüfer.

Jetzt aber zur Frage des Tages:

Der § 127 (1) StPO erlaubt Ihnen unter bestimmten Bedingungen, eine andere Person vorläufig festzunehmen. Was sind die wesentlichen Bedingungen?

Antwort:

Jemand wurde von Ihnen auf frischer Tat betroffen oder verfolgt und die Identität ist nicht sofort feststellbar oder er ist der Flucht verdächtig.

Im Einzelnen: Tat bedeutet verfolgbare Straftat (strafbarer Versuch reicht aus, keine Polizei vor Ort, kein Durchsuchungsrecht, Zwangsmittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, unverzügliche Information der Polizei.

Morgen mehr dazu!

Ihr Thomas Preuß

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